Der Stadtrat der Stadt Neuerburg hat in der Stadtratssitzung am 31.01.2010 über den Winterdienst beraten. Die Auswertung der zurückgegebenen Vereinbarungen zur Kostenbeteiligung am Winterdienst ergab folgendes Ergebnis:

Am alten Gericht 0 %
Am Eligiusbrunnen 28 %

Am Mühlenwald 100 %
Am Sonnenhang  90 %
Am Osterpfädchen 66 %
Auf Steffelsen 60 %
Beilsbachstraße 60 %
Borenweg 33 %
Braubachstraße 17 %
Burgblick 83 %
Falkensteiner Straße 50 %
Gerberstraße 40 %
Hans-Theis-Straße 89 %
Herrenstraße 55 %
Johannisstraße 80 %
Kreuzbergstraße 69 %
Manderscheider Weg 100 %
Mühlenstraße 50 %
zzgl. vertragliche Verpflichtungen der Stadt Plascheider Weg 52 %
Ringweg 82 %
Weiherstraße 13 %
Zum Hochgericht 66 %

Der Stadtrat hat in der Stadtratssitzung am 31.01.2010 einstimmig beschlossen, für das Jahr 2010/2011 all die Straßen in den Streuplan für den Winterdienst aufzunehmen, in denen sich mehr als 60% der Anlieger an der Kostenregelung beteiligen.

Für das Jahr 2011/2012 muss sich der Anteil der Anlieger, die sich an der Kostenregelung beteiligen, auf mindestens 75% erhöhen, ansonsten werden die Straßen aus dem Streuplan für den Winterdienst gestrichen.

Folgende Straßen werden nach der Stadtratssitzung in den Räum- und Streuplan für den Winterdienst aufgenommen und im Rahmen des jetzigen Angebotes geräumt und abgestreut.

S T R E U P L A N   f ü r   d e n   W I N T E R D I E N S T überarbeitet am 01.02.2011

  • Plascheiderweg, Burgblick, Ringweg, Am Sonnenhang, Hans-Theis-Str.
  • Kik-Parkplatz / Rewe Parkplatz und Zufahrt
  • Mühlenstraße/Zugang zum Stadtpark und Nebenstraßen außer Dechant-Zimmer-Straße
  • Kreuzbergstr. / Auf dem Osterpfädchen - Zinnenplatz und hinter der Euvea und dem Krankenhaus / Pestalozzistraße
  • Schulzentrum (einschl.Manderscheider Weg / Nelsstr.) - Busbahnhof (während der Ferien nur die Zufahrt und die äußere Spur und die erste Haltestelle)
  • Beilsbachstraße
  • Braubachstr oberhalb des Wendeplatzes zum Falkensteinerweg und Zum Hochgericht
  • Vor Grundstücken, die der Stadt gehören, einschließlich der Bürgersteige
  • Marktplatz (eingeschränkt ohne Salz)

Bürgersteige rechts und links folgender Straßen, an denen die Stadt Räumpflicht hat: - In der Enz, Kölner-, Post-, Tränk-, Heidbach-, Weber- und Bitburger Str. - Oberstraße gegenüber der Kirche bis zum Eingang - Mühlenwald (vor Kösters) - Lindenstraße (hinter dem Ehrenfriedhof)

An Sonn- und Feiertagen streut die Stadt erst ab 7:00 Uhr.

Anna Kling, Stadtbürgermeisterin