Informationen aus der Stadtratsitzung vom 31.05.2010

Informationen aus der Stadtratsitzung vom 31.05.2010

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Im Rahmen von verschiedenen Verwaltungsverfahren bei ausbaubeitragsrechtlichen Maßnahmen an Verkehrsanlagen wird von den zuständigen Verwaltungsgerichten bezweifelt, ob die in der Vergangenheit erstmals hergestellten Verkehrsanlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß und vor allem nachweisbar gewidmet sind. Da sich aus den der Verwaltung vorliegenden Akten eine förmliche Widmung nicht nachweisen lässt, sollen die Straßen „Am alten Gericht“, „Am Eligiusbrunnen“ und „Weiherstraße“ aus Gründen der Rechtssicherheit als öffentliche Gemeindestraße im Sinne des § 3 Nr. 3 a) des Landesstraßengesetzes für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet werden. Die genannten Gemeindestraßen sind entsprechend ihrer Verkehrsbestimmung fertiggestellt und befinden sich im Eigentum der Stadt.

Ein Lageplan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, wurde dem Stadtrat zur Einsichtnahme vorgelegt.

Eine Zuwendung aus dem Investitionsstock ist bewilligt mit ca. 368.000 Euro.

Der Stadtrat beschloss aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz folgende Gemeindestraßen mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

  • "Am alten Gericht" in Flur 4, Parz-Nr. 239/6
  • "Am Eligiusbrunnen" in Flur 4, Parz-Nr. 182/8
  • "Weiherstraße" in Flur 4, Parz-Nr. 212/4

Es wurde mitgeteilt, dass sich der Ausschuss „Jugend, Familien und Senioren“ in seiner letzten Sitzung u.a. mit den möglichen Angeboten für Jugendliche beschäftigt und einen Entwurf für eine Einladung an alle Jugendlichen erarbeitet habe. Es ist ein Treffen am 22. September 2010 um 19 Uhr in der Stadthalle geplant, bei dem die Wünsche der Jugendlichen bezüglich der Freizeitgestaltung in Neuerburg erfragt werden sollen. 

Außerdem wurde mitgeteilt, dass das Programm für den Musikalischen Sommer 2010 im Rahmen des Arbeitskreises fertiggestellt wurde und gedruckt wird.