Chronik der Burg
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(nach Dechant a. D. Josef Zimmer)
Die Burg Neuerburg bei der gleichnamigen Stadt Neuerburg im Kreis Bitburg ist eine sehr alte Burg, denn schon im Jahre 1270 nennt der Lehnsherr derselben, Graf Heinrich von Vianden, Schloss und Herrschaft Neuerburg als ein altes Lehen seines Hauses, welches sie selbst als Lehen von den Grafen von Luxemburg erhalten hätten.
Wann nun aber der erste Stein zu dieser mächtigen Burg gelegt wurde, deren Mauern bis sieben Meter Dicke aufweisen, ist bisher noch nicht sicher aufgeklärt. Hartnäckig hält sich die Annahme, daß es dieselbe Burg sei, von der Abt Regino von Prüm berichtet: es seien die Normanen bei ihrem zweiten Einfalle in Prüm 892 von da nach einer neu errichteten Burg in den Ardennen gezogen, wolhin sich die Leute aus der Umgegend damals geflüchtet hätten, und hätten auch diese erobert und alle dort umgebracht. Regino nennt die Burg ein castrum noviter erectum. Diese Bezeichnung: novum castrum, ist der Burg verblieben. Sie ist nicht weit von Prüm gelegen und liegt nach alter Bezeichnung in den Ardennen, wie denn auch zwei von den Burgherren von Neuerburg ausgestellte Urkunden aus den Jahren 1266 und 1319 die Burg "novum castrum in Ardennia" (Arduenna) nennen.
Die erste sichere Nachricht von der Burg Neuerburg besitzen wir in einer Urkunde des Jahres 1132, nach welcher ein Theoderich von Neuerburg als Zeuge mit dem Grafen von Vianden und anderen Herren bei einem Schenkungsakt gegenwärtig ist und mit unterzeichnet, als eine gewisse Fredesunde der Kirche in Prüm Rechte und Güter aus dem Dorfe Stockem zuwendete. Es ist nicht klar zu erkennen, ob es sich bei diesem Theoderich um einen Neuerburger Bürger oder den Herrn von Neuerburg handelt. Doch selbst wenn dieser Theodorich auch nur in Neuerburg gewohnt hätte, kann man den Nachweis dennoch gelten lassen, denn er enthält die Aussage, daß die Burg novum castrum damals schon bestand, da der Ort offenbar nur von der Burg seinen Namen herleitet.
Es kommt aber noch ein Umstand hinzu, der zur weiteren Sicherung dienen kann. Dieser besteht darin, daß der spätere Herr von Neuerburg, mit Namen Friedrich um die Zeit von 1294 die Hälfte des Hofes Stockem dem Grafen von Vianden verpfändet hat und also wohl angenommen werden kann, daß die Herren von Neuerburg auch schon früher in Stockem Besitzungen und Rechte hatten, die es dann erklärlich machen, wenn Theoderich in der angegebenen Weise tätig mitwirkt.
Im Jahre 1222 wird nicht nur die Burg Neuerburg, sondern auch ein Burggraf von Neuerburg durch Cäsar von Milendunc, Abt von Prüm, erwähnt, welcher den Mönchen von Prüm in einer Erklärung bezüglich des Dorfes Mehring an der Mosel mitteilte, daß von seiten des Klosters Prüm der Burggraf Lambert von Neuerburg (Dominus Lambertus burggrafius de novo castro), daselbst zwei und der Graf von Vianden einen Weinberg als Lehen erhalten hätten.
Friedrich I., Friedrich II. und Friedrich III. bis 1280
Die ersten nachweislichen Herren von Neuerburg, welche bekannt geworden sind, gehören einem Dynastengeschlecht an, dessen Hauptpersonen sich alle Friedrich nennen; sie herrschten in der Zeit von um 1200 bis 1280 und nennen sich Herren von Neuerburg; ihr Wappenschild war ein kleines Schildchen auf einem Schild, wie solches auch die alten Herren von Vianden im Gebrauche hatten. Auf Friedrich I., welcher mit einer Cäcilia vermählt war, folgte 1257 Friedrich II., dessen Gemahlin Irmgard hieß. Von diesem Friedrich II. liegt eine Urkunde aus dem Jahr 1257 vor, welche uns die besitzlichen Verhältnisse von Burg und Herrschaft Neuerburg kennzeichnet. Friedrich schreibt darin: Ich Friedrich, Herr von Neuerburg, tue allen zu wissen, daß ich mein Haus und alle seine Zugehörigkeiten von dem edelen Manne und meinem teuern Junker Philipp, Grafen von Vianden, besitze. Und es standen meine Vorfahren zu ihm und seinen Vorfahren in Lehnsverband, welches besagte Neuerburg und seine Zugehörigkeiten alle die Grafen von Vianden von den Grafen von Luxemburg haben und gehabt haben, etc. Auf Friedrich II. folgte 1278 dessen Sohn Friedrich III., mit welchem die alte Dynastenlinie abschließt.
Dieser tritt in geschäftlichen Sachen fast ganz zurück und scheint die Herrschaft seinem Schwager Friedrich von Brandenburg überlassen zu haben, der sich auch stets Friedrich, Herr von Neuerburg nennt und mehr als sein Vorgänger in die Öffentlichkeit tritt. 1302 hat dieser mit einer Anzahl Bewaffneter dem Erzbischof Diederich von Trier gegen den Herzog Albert von Österreich beigestanden und befreite 1307 den Ritter Johann von Dollendorf und Cronenburg aus der Gefangenschaft des Gerlach von Blankenheim. Eine Tat aber, welche besonders viel Freude bereitet hat, war die, daß er 1332 auf Anregung von König Johann von Böhmen, Graf von Luxemburg, dem Ort Neuerburg die Freiheit gewährte.
Die Herrscher von Cronenburg und Neuerburg von 1332 - 1414
Nach dem Tode Friedrichs (von Brandenburg) kam Neuerburg 1332 an Friedrich von Cronenburg, dessen Vater Johann, Herr von Dollendorf und Cronenburg, die Tochter Friedrichs geheiratet hatte. Dieser verkaufte aber schon im selben Jahr das Besitztum von Neuerburg an König Johann von Böhmen, Graf von Luxemburg, und an Heinrich, Graf von Vianden, welche die Herrschaft von 1332 bis 1339 in ihrer Gewalt behielten. Beide Herren erneuerten der Stadt Neuerburg ihre Freiheit durch Aufstellung eines neuen Freiheitsbriefes, dahin lautend, daß sie den guten Bürgern von Neuerburg dieselbe Freiheit gäben, welche die Bürger der Stadt Trier bisher gebraucht hätten, das allein nur dabei vorbehalten, daß, wenn es sich ereigne, daß Söhne aus ihren Häusern Ritter würden, oder ihre Kinder eine Ehe eingingen, oder wenn sie in Verteidigung ihrer Rechte gefangen würden, daß man ihnen dann von Rechts wegen eine gewöhnliche und billige Steuer gewähre.
Im Jahre 1339 wurde der vorgenannte Verkauf von Neuerburg wieder gelöst und die Cronenburger erhielten Neuerburg wieder. Sie nannten sich nun Herren von Cronenburg und Neuerburg und regierten von 1339 bis 1414. Die drei ersten Glieder dieses Herrscherhauses nennen sich wiederum alle Friedrich, der letzte Herrscher aber Peter, welcher anfangs mit seinem Bruder Gotthart die Herrschaft gemeinsam führte, dann aber nach dessen Tode Alleinherrscher war bis 1414. Peter von Cronenburg war zweimal vermählt, das erste mal mit Mechtild von Schönforst, das zweitemal mit Hedwig von Moers. Von der ersten Gemahlin hatte er eine Tochter Mechtild, welche den Gerard, Herrn von Bolchen und Useldingen, heiratete und mit diesem eine Tochter Irmgard hatte.
Peter von Cronenburg und Neuerburg war ein kriegslustiger Herr und so geschah es auch, daß er in so manche Fehde hineingezogen wurde. Im Jahre 1371 focht er unglücklich im Dienste Wenzels, des Herzogs von Brabant und Luxemburg, gegen Herzog Wilhelm von Jülich und geriet in der Schlacht von Baesweiler in Gefangenschaft. Er mußte sein Besitztum als Lehen von Herzog Wilhelm annehmen, ward aber 1372 aus diesem Verhältnisse wieder entlassen. 1381 geriet er in Streitigkeit mit dem Abt von Prüm, die aber durch Vermittelung Herzog Wenzels wieder beigelegt wurde. 1393 stellte er dem Erzbischofe von Trier zwanzig geharnischte Reiter, mit welchen er diesem gegen die Grafen Johann und Eberhard von der Mark-Aremberg, und gegen Arnold, Herrn in Stolzenburg, kräftig beistand und die Burg Welchenhausen, deren Herrscher auf Seiten derer von Aremberg standen, eroberte und schleifte und ihren Besitzer gefangen nahm.
Im Gegensatz zu seinen Vorgängern war er auf Vermehrung seines Hauswesens bedacht, und eine grosse Stiftung, die er in die Kirche von Neuerburg machte, zeigt, daß es ihm auch an religiösem Sinne nicht fehlte. Peter starb im Jahre 1414 und die Herrschaft von Cronenburg und Neuerburg kam an das Haus Rodemacher.
Johann von Rodemacher von 1414—1446
Johann von Rodemacher hat die Irmgard, die Enkelin Peters von Cronenburg und Neuerburg, geheiratet. Wie sein Vorgänger war auch Johann ein Mann, der die Waffen zu führen verstand. In den Kriegen, welche die Elisabeth von Görlich, Herzogin von Luxemburg, führte, focht er für diese und nahm in einem Gefecht den Ritter Eduard von Grandpré gefangen. Seine Vermögensverhältnisse scheinen in gutem Stande gewesen zu sein, da er der genannten Elisabeth 4000 rh. Gulden zu leihen imstande war.
Unter seiner Herrschaft ist in Neuerburg 1435 ein schönes Werk gegründet worden, nämlich die Stiftung eines Hospitals mit Kirche und Kirchhof durch Junker Peter Buch von Esch und seiner Gattin Else. Als ein Zeichen guter Gesinnung kann man es auch ansehen, daß er in Gemeinschaft mit seiner Gattin Irmgard dem Orte Waxweiler 1414 die Freiheit gab.
Auf seiner Burg zu Neuerburg hatte Johann von Rodemacher viele Jahre hindurch einen Burgmann mit Namen Johann van Wich. Unter Mitwirkung von vier anderen Rittern hatte Johann von Wich in einer schweren Fehde zwischen dem Grafen Antonius von Croy, dem Grafen Johann von Nassau zu Vianden und Ruprecht, Graf zu Virneburg, gegen eine grosse Anzahl Ritter, welche sich in der Burg Stolzenburg festgesetzt hatten und nun durch die o. g. Grafen in Stolzenburg belagert und schwer bedrängt wurden, eine Vereinbarung getroffen und Frieden zustande gebracht hat.
Auf Johann folgte sein Sohn:
Gerhard von Rodemacher, Herr von Cronenburg und Neuerburg, von 1446—1482
Gerard war vermählt mit Margaretha, Tochter des Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken und der Elisabeth von Lothringen. Wie sein Vater an den Parteikämpfen im Lande Luxemburg teilgenommen hatte, so auch Gerard von Rodemacher. Sein Wunsch ging dahin, die Burgunder aus der Regierung des Landes Luxemburg hinauszudrängen, und dadurch kam er 1481 in Krieg mit Maximilian von Österreich und dem Lande Luxemburg. Um diesen widerstehen zu können, verbündete er sich mit seinem Neffen, dem Grafen Georg von Virneburg, dem er seine Streitkräfte und Burgen unterstellte und die Kriegführung übertrug.
Dieser Krieg, der längere Zeit dauerte, endete zu seinem Schaden. Der grösste Teil der Luxemburger Ritterschaft und verschiedene Hilfstruppen unter Anführung des Statthalters von Luxemburg, Claudius von Neuchatel, und des Grafen Friedrich von Zweibrücken, belagerten 1483 die Burgen Gerards: Rodemacher und Richmont. Nach heldenmütigem Widerstande mussten die Verteidiger von Rodemacher am 6. Juni 1483 kapitulieren. Die Bedingungen, unter denen dieses geschah zeigen aber, mit welchem Geschick die Belagerten sich verteidigt hatten, denn es wurde festgesetzt, daß alle in der Burg Rodemacher befindlichen Edelen, Reisigen und Fußknechte in ihren Kleidern mit einem weißen Stabe in der Hand aus der Burg ziehen und in ihre Heimat zurückkehren könnten. Sie durften auch ihre Pferde und Harnische behalten, nur mußten sie geloben, innerhalb drei Jahren nicht gegen den Fürsten von Österreich und seine Verbündeten zu kämpfen. Wilhelm, der jüngere Bruder Georgs, und fünf weitere Ritter sollten so lange gefangen bleiben, bis die Rodemacher die von ihnen gefangenen Ritter freigegeben hätten; die Schlösser Rodemacher und Richmont gingen aber für Gerhard verloren.
Zu diesem Kriege gibt Gerard in einem Schreiben eine Aufklärung. Er sagt, daß sein Neffe Georg von Virneburg an seinem Unglück die Hauptschuld trage; es sei nämlich durch Vermittelung des Erzbischofes Joh. von Trier 1482 zwischen ihm und dem Erzherzoge Maximilian und dem Lande Luxemburg ein Vertrag zustande gekommen, den er zwar getreu gehalten, sein Neffe aber in schändlichster Weise gebrochen habe, indem er den Krieg erneuerte, das Land Luxemburg, die Lande Lothringen, Bar, das Stift Verdun, die Stadt Metz und andere feindlich angegriffen und darin geraubt und gebrannt habe, was alles gegen seinen Willen geschehen sei, bis dann endlich die Geschädigten sich zusammengetan und ihm seine Schlösser Rodemacher und Richmont gebrochen hätten.
Die Burg Neuerburg griffen die Luxemburger zwar nicht an, aber für Gerard war sie doch verloren, denn sein Vetter Georg gab sie ihm nicht mehr heraus. Was den dazu bewogen haben mag, dürfte vielleicht darin seine Ursache haben, daß Georg dem Gerard bei Beginn des Krieges Vorlagen gemacht hatte, um seine Burgen zu verproviantieren und überhaupt in guten Stand zu setzen, und das konnte ihm Gerard vielleicht nicht mehr ersetzen. Gerard rächte sich hierfür dadurch, daß er ein Testament machte, in welchem er all seine Rechte auf seine bisherigen Güter mit Einschluß Neuerburgs dem Grafen Bernard von Moers vermachte und seinen Neffen Georg also unberücksichtigt liess. Dieses Testament wurde auch vom Grafen von Vianden, als dem Lehnsherrn von Neuerburg, anerkannt. Aber auch das änderte nichts an der Sachlage. Georg ging aus Neuerburg nicht heraus und ließ auch sonst niemanden hinein, und so blieb tatsächlich Neuerburg in der Gewalt der Grafen von Virneburg.
Gerards Schwester Franziska wurde 1453 mit dem Grafen Wilhelm von Virneburg, Herrn von Falkenstein, vermählt und Gerard überwies ihr Burg und Herrschaft Cronenburg, wobei er sich aber das Öffnungsrecht zur Burg vorbehielt. Wegen dieses Öffnungsrechtes, welches Wilhelm ihm mehrmals versagte, kam es zwischen den beiden Verschwägerten zu wiederholten Streitigkeiten, die dann schliesslich durch gute Freunde beigelegt wurden. Auf Gerard folgte seit dem Jahre 1482 Georg, Graf von Virneburg, von 1482—1486. Dieser starb bereits 1486 und es folgte sein Bruder Wilhelm, Graf von Virneburg, 1486—1487.
Auf diesen folgte:
Cuno, Graf von Manderscheid-Blankenheim, Herr von Schleiden, Daun, Neuenstein, Cronenburg und Neuerburg etc., von 1487—1489
Für die Geschichte der Burg und Herrschaft Neuerburg beginnt nun eine neue Periode, denn die jetzt folgenden Herren eröffnen eine neue Herrscherlinie, welche bis zum Untergang der Herrschaft Neuerburg andauerte, von 1487 bis 1794.
Cuno war der Sohn des Grafen Diederich III. von Manderscheid-Blankenheim und der Elisabeth von Schleiden; er war geboren 1444. Seine Brüder hießen Johann und Wilhelm. In früher Jugend wurde er zum geistlichen Stande geweiht und besaß schon 1456 in Cöln eine Präbende. Er entsagte aber diesem Stande und vermählte sich mit Walburga, Gräfin von Hörn und Altena. Nach dem Tode seiner ersten Gemahlin heiratete er 1476 den 20. Mai die Mechtildis oder, wie sie auch genannt ward, die Metza von Virneburg, Schwester der Grafen Georg und Wilhelm von Virneburg, und gelangte durch diese Heirat in den Besitz von Cronenburg und Neuerburg.
Auf Jakobustag 1487 erhielt er auch von dem Trierschen Erzbischofe Johann II. die Belehnung mit diesen Burgen nebst einer Geldrente von 100 Gulden, zwei Fuder Wein und Renten zu Lieser, Winterich, Piesport und den Zehnten zu Dalheim. Nach Abfinduing seines Bruders Wilhelm wurde auf den Rat Diederichs III. zwischen Cuno und seinem anderm Bruder Johann ein Erbschaftsvertrag geschlossen, nach welchem Cuno die Grafschaft Manderscheid, die Herrschaft Schleiden mit Neuenstein, den Aushalt Diederichs III. an der Burg Daun, den Schleidener Zoll auf der Maas, Burg und Herrschaft Casselburg mit Zubehör und noch eine Zahl kleiner Besitztümer und Renten erhielt.
Die drei Brüder Cuno, Johann und Wilhelm stifteten jeder eine neue Linie:
- Cuno die Linie Manderscheid-Schleiden-Virneburg;
- Johann die Linie Manderscheid-Blankenheim: a) Gerolstein; b) Blankenheim;
- Wilhelm die Linie Manderscheid-Kayl.
Alle diese drei Linien sind in der Folge in Neuerburg zur Geltung gekommen.
Cuno war ein mächtiger Mann, der in solchem Ansehen stand, daß ihm der Erzbischof von Trier 1486, als dieser sich auf den Reichstag begab, für die Zeit seiner Abwesenheit die Regierung des Landes übertrug, wie Schannat berichtet. Bei dieser Gelegenheit erwarb sich Cuno durch sein kluges Benehmen viel Lob. Er wohnte den Zügen seines Großvaters und Vaters gegen die Räuber in der Eifel bei. Bei einem dieser Züge rettete er Robert den Jüngern, Graf von Mark-Aremberg, aus den Händen seiner Feinde und führte ihn seinem Vater Eberhard wieder zu.
Solcher Fehden hatte Cuno noch viele durchgefochten, von denen hier nur noch zwei erwähnt sein sollen, die sich speziell auf Neuerburg beziehen:
1469 geriet Cuno mit Gerard von Rodemacher in Streit, was zwei Urkunden beweisen: eine von 1469, nach welcher Gerard von Rodemacher erklärt, daß sein Neffe Friederich, Herr von Clervaux, und Cuno, Junggraf von Manderscheid, ihm gegen den Grafen von Moers, Beistand geleistet habe. Er stellt ihn sicher gegen allen Schaden, der ihm von jenen geschehen könne. Desgleichen bescheinigt Gerard, daß 1469 Johann, ältester Sohn des Herrn von Hodelingen, sein Helfer geworden sei gegen den Grafen von Moers und Cuno mit seinen Helfern verpflichten sich, diesem 50 fl. zu geben.
Eine zweite Fehde hatte Cuno mit dem Ritter Wyrich Most von Maelhem. Der Ritter Most mit noch einem Genossen machte eine Forderung von 200 Gulden an Cuno wegen geleisteter Kriegsdienste. Als er trotz wiederholter Aufforderung zu zahlen nicht zu seinem Gelde kam, richtete er an Cuno einen Fehdebrief, der folgenden Inhalt hat:
»Wisse Junker Cuno, Graf zu Manderscheid, Herr zu Neuerburg und Cronenburg, daß ich, Wyrich Most, Euch oft und mehrmal ersucht habe um etlich Geld, das ihr mir schuldig seid, worüber ich gute Briefe und Siegel habe; — und heute, da einige Not mich dazu drängt, will ich Euer Feind sein und Feind all Euerer Helfer und Helfershelfer und all derjenigen, die Euch dazu verantworten stehen, es sei mit Raub, mit Brand oder mit Totschlag, Nacht oder Nebel, wie ich Euch das zuwege bringen mag. Und will mich entgegen Euch mit diesem Briefe bewehrt haben, wenn mir einige Bewehrnis not täte, das will ich hiermit getan haben. Dessen zur Urkund der Wahrheit habe ich mein Siegel an diesen Brief aufgedrückt. Gegeben nach Gretentag anno 1488.«
Hieran schloss sich eine Erklärung seines Freundes Wilhelm von Harn gleichen Inhaltes. Als Cuno auch daraufhin noch nicht zahlte, fiel Most mit andern Helfern in die Herrschaft Neuerburg ein, und zwar in das Dorf Oberweis, raubte hier, brannte und führte den Ortsvorsteher und noch zwei Mann gefangen mit fort nach einem alten festen Hause, Vaes genannt, in der Probstei Bastenach. Nun wandte sich Cuno an den Besitzer dieses Hauses und an den Probst von Bastenach und verlangte von diesen die Auslieferung der Übeltäter. Das waren die aber nicht imstande zu leisten, bewogen aber die Leute, hervorzukommen und ihre Forderungen zu begründen, was dieselben gern taten, da sie für ihre Forderung gute Papiere hatten. In der Folge wurden dem Genossen des Most von dem Grafen von Manderscheid 100 Gulden bezahlt. Wie die Sache mit Most zu Ende ging, darüber fehlen die Nachweise.
Cuno starb und wurde in der Kirche zu Schleiden begraben; ihm folgte als Herr in Neuerburg sein Sohn:
Cuno II. von 1489—1501
Cuno II. hatte sich mit Maria, der Tochter des Grafen von Nassau-Dietz verlobt, starb aber schon vor seiner Verheiratung am 3. Februar 1501. Unter Cuno II. wurde die jetzige Kirche in Neuerburg im Jahre 1492 erbaut, ein schöner Bau in spätgotischem Stile mit Netzgewölbe, wodurch sich Cuno ein bleibendes Andenken in Neuerburg gesichert hat. Auf Cuno II. folgte dessen Bruder:
Diederich IV., Graf von Manderscheid-Blankenheim etc., von 1501—1542
Diederich war geboren am 14. August 1481. Im Jahre 1506 vermählte er sich mit Margaretha Sombreff, Frau zu Kerpen, und nach deren Tod mit Elisabeth von Neuchàteau und gelangte durch Sterbefall und Verzichtleistung seiner Brüder zu dem Besitze des ganzen väterlichen Vermögens.
Diederich, der auch im öffentlichen Leben eine Rolle spielte, hat sich auch in Neuerburg verdient gemacht, einmal durch die Erweiterung des großen Teiles an der Neuerburg, welcher zur Tränkstrasse hinliegt und das Bollwerk genannt wurde. Es war für Geschütze eingerichtet, enthielt aber auch außer anderen Wohnräumen die Burgkapelle. Der Bau wurde gegen 1513 begonnen und um 1540 vollendet. Weiterhin hat Diederich eine reiche Stiftung in das Hospital in Neuerburg gemacht, welche in einer jährlichen Lieferung von 15 Malter Weizen bestand und bis zur Zeit der französischen Revolution verabfolgt wurde. Dabei hat er auch die Verwaltung des Hospitals in feste Form gebracht und so für lange Zeit hindurch zum Wohle der Armen sehr verdienstlich gewirkt.
In bezug auf das Vermögen seines Hauses traf er nach dem Tode seiner Gemahlin Elisabeth von Neucháteau 1551 die Bestimmung, daß die Stammgüter nicht geteilt, sondern dem ältesten Sohne jedesmal zufallen sollten. Dieser soll dann verpflichtet sein, seine Schwestern auszustatten und seinen Brüdern standesgemässen Unterhalt anzuweisen. Diese Bestimmung, welche vom Kaiser genehmigt wurde, blieb für die Zukunft zwar bestehen, war aber Ursache von schweren Prozessen und führte auch für Neuerburg zu späteren Verwickelungen.
Diederich hatte aus seiner ersten Ehe mit Margaretha Sombreff zwei Söhne, Diederich V. und Franz. Noch bei Lebzeiten des Vaters hatten diese ein Abkommen getroffen, nach welchem Franz Neuerburg, Kerpen und Casselburg erhalten sollte. Es folgte auf Diederich IV.:
Franz, Graf von Manderscheid-Blankenheim etc., von 1542—1548
Franz war geboren 1514. In seiner Jugendzeit war er sehr oft in Neuerburg und bezeugte auch nachher für Neuerburg große Anhänglichkeit. Sein Vater gab ihm im Jahre 1525 den lutherischen Gelehrten Sleidanus zum Hofmeister. Er verheiratete sich in erster Ehe mit Margaretha aus dem Hause von Mark-Aremberg und nach deren Tod mit Anna, Tochter des Grafen Salentin von Ysenburg-Gransau und der Elisabeth von Hunolstein. Von dieser hatte er zwei Kinder, nämlich Elisabeth, die später mit Florentin von Palant, Graf von Culenburg, verheiratet ward, und Erica, welche die Gattin Philipps, Grafen von Nassau-Saarbrücken, wurde.
Franz starb 1548 und es folgte zunächst wieder sein Vater Dietrich IV. bis 1551, dann sein Bruder:
Diederich V., Graf v. Manderscheid-Blankenheim etc., von 1551—1560
Diederich V. war 1508 auf der Burg Kerpen geboren. Unter ihm erreichte das Haus Manderscheid seinen höchsten Glanz. Nach dem Tode des Grafen Franz, der ohne männliche Nachkommen starb, wurde er gemäss den Bestimmungen Diederichs IV. Herr der grossen Familiengüter. Er war verheiratet mit Erica, Tochter Philipps III. von Waldeck, Witwe des Grafen Eberhard von Mark-Aremberg, und bekannte sich zum lutherischen Glauben.
Unter Diederich IV. wurde seitens der katholischen Kirche in Neuerburg ein Schulhaus gebaut (l550), wozu Diederich betreffs der Bauplätze die lehnsherrliche Genehmigung erteilte. Ob dieses das erste Schulhaus in Neuerburg war, ist unbestimmt, da in Neuerburg bereits um 1400 Schulunterricht erteilt wurde, denn nach sicherer Urkunde findet sich bereits 1437 ein Volksschullehrer in Neuerburg, welcher in der Urkunde der alte Schulmeister genannt wird.
Nach dem Tode Diederichs V. erhielt die Oberherrschaft über die Manderscheidschen Güter:
Diederich VI., Graf von Manderscheid-Blankenheim etc. von 1560—1566
Dieser bestätigte 1566 den Neuerburgern ihre Gemeindeordnung von 1506 und hatte also damals noch Neuerburg in seiner Hand. 1566 nimmt aber sein Bruder Joachim seine Wohnung in Neuerburg und wies auch gemäß Heiratsvertrags vom Jahre 1566 das Schloss Neuerburg seiner Gemahlin als Witwensitz an. Es scheint also das Besitztum von Neuerburg dem Joachim zugewiesen worden zu sein, obgleich der Geschichtschreiber Baersch angibt, daß eine Teilung der Manderscheidschen Güter erst 1570 und zum zweitenmal 1578 stattgefunden habe.
Joachim, Graf von Manderscheid-Blankenheim, Virneburg und Roussy, Herr in Schleiden, Daun, Kerpen, Cronenburg, Sassenburg und Neuerburg, Statthalter im Herzogtum Luxemburg und der Grafschaft Chiny von 1566—1582
Joachim heiratete 1566 die Magdalena, Tochter Adolfs, Graf von Nassau-Wiesbaden, und der Franziska, Tochter Carls von Luxemburg, Graf von Brienne, Ligny und Roussy, mit welcher er 3 Söhne und 7 Töchter zeugte. Joachim stand von 1576 an dem Herzogtum Luxemburg mehrere Jahre hindurch als Gouverneur vor, und zwar in einer Zeit, die einen tüchtigen Mann brauchte. Es waren dies die Tage, als Graf Mansfeld, Gouverneur von Luxemburg, von den Ständen in Brabant als Mitglied des Staatsrates wegen seiner kriegerischen Gesinnung gefangen gehalten wurde. Im Jahre 1576, den 1. Oktober, als stellvertretender Gouverneur berufen, lud Joachim sofort die Stände zusammen und beantragte die nötigen Schritte zur Befreiung des Grafen Mansfeld.
Daß Joachim ein Mann von Geist war, geht schon aus seiner Berufung auf die ebengenannte Stelle in Luxemburg hervor; daß er auch ein fester Mann in seinem Hause war, davon legen verschiedene Erlasse, die noch schriftlich vorliegen, Zeugnis ab. Dabei war er jedoch bei seinen Untergebenen hoch angesehen, denn auch in Bezug darauf liegen verschiedene Notizen vor, die schließen lassen, daß man Vertrauen und Liebe zu ihm hatte. Er sorgte auch für das Wohl der Stadt Neuerburg und hat derselben bei dem Statthalter der Niederlande, Don Juan von Österreich, der zu seiner Gouverneurzeit nach Luxemburg kam, das Recht erbeten, mehrere Märkte abhalten zu dürfen, was dem Orte nur zum Nutzen sein konnte.
Unter Joachim wurde auch ein neuer Flügel an der Burg zu Neuerburg angebaut, nämlich der, welcher geradeaus stand, wenn man den Burghof betritt. Aber auch sonst noch sind von ihm verschiedene bauliche Veränderungen getroffen worden. Weil Graf Joachim auf dem Schlosse in Neuerburg seine ständige Wohnung genommen hat, wurde seine Regierungszeit für Neuerburg eine gewisse Glanzperiode. Die reiche Haushaltung des Grafen und die vielen fremden Herrschaften, die auf dem Schlosse ihre Besuche machten, brachten Leben in den kleinen Ort und hatten auf sein Aufblühen gewiß den günstigsten Einfluß.
Graf Joachim starb 1582 in Neuerburg. Seine Witwe, die Gräfin Magdalena, verblieb noch hier bis 1587 und wohnte dann in Cronenburg und Virneburg. Der Grund hierfür war der, daß Magdalena protestantisch geworden war und der Kaiser deshalb die Herrschaft eingezogen hatte. Diese wurde erst wiedergegeben, als ihre Tochter Anna Amalia sich mit dem Grafen Diederich II. von Manderscheid-Kayl 1591 nach katholischem Brauche verheiratete.
Anfangs erhielt dieser nun die Herrschaft in Neuerburg, aber dagegen wehrten sich die übrigen Kinder Joachims und erzwangen auch durch einen Urteilsspruch des Rates zu Luxemburg, daß ihnen der Mitbesitz gewährt wurde. An der Spitze dieser Manderscheid-Virneburgischen Erbgenamen stand der Graf Carl von Manderscheid-Gerolstein, welcher Joachims Tochter Salome geheiratet hatte und dem auch 1609 von der Stadt Neuerburg gehuldigt wurde.
Neue Besitzverhältnisse auf der Neuerburg
Die Herrschaftsverhältnisse für Neuerburg lagen demnach so, daß nach dem Tode Joachims erst Magdalena an der Regierung war, dann Sequester folgte, dann Graf Diederich II. von Manderscheid-Kayl herrschte, dann wieder Sequester folgte, dann die Kinder Joachims.
Im Jahre 1593 starb Diederich VI., der Hauptherr der Manderscheid-Schleidener Linie, ohne Nachkommen zu hinterlassen. Jetzt meldeten sich zur Erbschaft: 1. Philipp von der Mark, Gemahl der Katharina, der jüngsten Schwester Diederichs VI.; 2. die 6 Töchter Joachims; 3. Philipp Diederich von Waldeck und Carl Eugen, Herzog von Arschott und Aremberg, ein Sohn des Herzogs Philipp und der Gräfin Maria Cleopha von Hohenzollern. Nun entstanden Vereinbarungen, aber auch Prozesse und infolge deren mehrfacher Wechsel im Güterbesitze.
In bezug auf Neuerburg wurde 1615 in einer Vereinbarung zwischen Philipp von der Mark und den Virneburgischen Erbgenamen bestimmt, daß Joachims Tochter Anna Amalia, Gemahlin Diederichs II., von Manderscheid-Kayl, die eine Hälfte von Neuerburg — und Claudia, auch Tochter von Joachim und Gemahlin des Wild- und Rheingrafen Otto, die andere Hälfte erhalten solle.
1618 ging in Mecheln ein Prozess zu Ende, den die Witwe des Grafen Franz von Manderscheid anhängig gemacht hatte. Das Gericht sprach den Kindern des Grafen Franz, der Elisabeth und der Erica, die Hälfte des großväterlichen Vermögens zu. Dadurch trat wieder eine Veränderung im Besitztum Neuerburgs ein, indem die Enkelin Elisabeth ein Viertel der Herrschaft Neuerburg erhielt.
Von 1618 an war der Besitz nun so geteilt, daß
- der Graf Manderscheid-Kayl 1/2,
- der Rheingraf 1/4,
- Freiherr von Hohensaxen, dritter Gemahl der Elisabeth, 1/4
der Herrschaft Neuerburg besaß.
1622 verkaufte der Rheingraf Otto seinen Anteil an der Herrschaft Neuerburg an den Grafen Carl von Manderscheid-Gerolstein für 20.000 Thl. In der Folge hat der Graf von Gerolstein seinen Anteil wieder verkauft an Johann Jacob von Bronkhorst, Freiherr von Battenberg, Gemahl der Maria Cleopha. Nun erklärte aber die Luxemburger Regierung den Kauf für ungültig, weil der Rheingraf Otto der Rebellion mit dem aufrührerischen Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz angeklagt war, und zog den verkauften Teil bis 1634 ein. Darauf hin erhob der 2. Gemahl der Maria Cleopha, der Herzog von Aremberg-Arschott, für seine Gemahlin Prozeß gegen Carl von Manderscheid-Gerolstein auf Schadloshaltung. Letztere Sache kam erst durch einen Vergleich im Jahre 1652 zur Ruhe.
Wer ist nun die genannte Cleopha? Diese ist die Tochter der Elisabeth, der Enkelin des Grafen Franz von Manderscheid. Elisabeth hatte in erster Ehe geheiratet Jacob, Markgraf von Baden-Hochberg, in zweiter Graf Carl II. von Hohenzollern-Sigmaringen, in dritter Ehe den Freiherrn Johann Ludwig von Hohensaxen. Von ihrem ersten Mann hatte Elisabeth außer drei anderen Kindern eine Tochter Anna, welche Volmar IV. von Waldeck zu Wildenberg heiratete. Vom zweiten Mann, dem Grafen Carl II. von Hohenzollern-Sigmaringen, hatte sie 4 Töchter: Eleonora, Maria Cleopha, Juliana und Christina. Von ihrem dritten Mann hatte Elisabeth einen Sohn, Ludwig von Hohensaxen.
Nach dem Tode der Elisabeth und der Abfindung der anderen Kinder fand für die 4 Töchter des Grafen Carl II. von Hohenzollern-Sigmaringen eine gerichtliche Erbteilung statt, gemäss welcher Cleopha und Juliana die Neuerburger Güter mit den Höfen Amel und Thommen und die beiden anderen Schwestern Berburg, Solvern, Differdingen und das Eigentum des Landes von Berris, in Lovaine gelegen, erhielten. Im Jahre 1639, den 13. Mai, hat die Juliana ihrer Schwester Cleopha ihren Anteil an Neuerburg gegen eine jährliche Pension von 600 Thl. und ein Fuder Wein übertragen.
Vom Jahre 1639 an verwaltete nun Cleopha die eine Hälfte von Neuerburg bis 1678, in welchem Jahre wieder eine Änderung im Besitze eintrat, als der Verwandte von Cleopha, Fürst Friedrich Georg von Waldeck, Prozeß in betreff der Güter von der Grossmutter Elisabeth erhob. Infolge dieses Prozesses erhielt er von dem Gute der Cleopha in Neuerburg ein Drittel und die Cleopha behielt zwei Drittel.
Die Fürstin Maria Cleopha scheint nach einer Notiz aus der Hausrechnung auf dem Schlosse Mirbach gewohnt zu haben. Gegen Ende ihres Lebens hat dieselbe ihre Güter unter ihre Nachkommen verteilt und sich nach Messkirchen in Schwaben in die Ruhe zurückgezogen. Von dem Anteile ihrer Neuerburger Güter gelangte um 1687 ein Zwölftel in den Besitz von Petronella Stassin und der andere Teil erst an Juvigny und dann an die Fürstin Anna Luise von Waldeck.
Um die Stadt Neuerburg hat sich die Fürstin Maria Cleopha verdient gemacht durch Errichtung einer Mädchenschule. Während der Zeit ihrer Regierung ist das Neuerburger Land, Stadt und Burg von vielem Missgeschick betroffen worden, einmal durch die Pest, welche 1636 besonders stark auftrat, und dann durch unaufhörliche Kriegsbelästigungen. Was letztere betrifft, so war fast die ganze Regierungszeit der Fürstin voll von Unruhen und tatsächlichem Kriegsgeschehen.
Aus folgenden Jahren liegen noch Nachrichten darüber vor:
- 1632 musste die Burg instand gesetzt und Munition herbeigeschafft werden, da Gefahr seitens der Schweden, der Holländer und der Irländer, welche sich in der Nähe zeigten, drohte.
- 1636 war Einquartierung von luxemburgischen Truppen in Neuerburg zum Schutze gegen die Polen, welche zwar als Bundesgenossen gegen die Franzosen kamen, aber sich selbst so betrugen, daß man sich zur Verteidigung gegen sie gezwungen sah.
- 1646 ist wieder starke Einquartierung im Orte. Wie notwendig dieselbe war, ergibt sich daraus, daß das Dorf Oberweis, welches zur Herrschaft Neuerburg gehörte, von den Franzosen ausgeplündert wurde.
- 1649 wird Neuerburg von dem französischen General von Rosen besetzt.
- 1672 bis 1678 waren wieder harte Zeiten für Neuerburg. Auf der Burg wurden schwere Befestigungsarbeiten vorgenommen; die Franzosen brennen in der Herrschaft Neuerburg wieder Ortschaften nieder.
Wenn auch zur Zeit der Fürstin Maria Cleopha die Herrschaft Neuerburg zur Hälfte dem Grafen von Manderscheid gehörte, so gehen doch, was die Verwaltungsgeschäfte angeht, eine grosse Anzahl Geschäftssachen durch ihre und ihrer offizianten Hand. So wendet sich ein gewisser Dietz von Ammeldingen an die Fürstin um Abwendung der Aushebung zum Militär, weil er als Lehnsmann nur ihr zu dienen habe. Desweiteren bitten die Oberweiser Untertanen, welche vom Feind ganz ausgeplündert worden waren, um Nachlaß eines Teiles der Steuern, was ihnen auch bewilligt wird. Auch schlägt sie den Geistlichen Herrn Hindermann als Pastor für Neuerburg der bischöflichen Behörde in Trier vor, weil die Herrschaft das Vorschlagsrecht hierzu besaß.
Nachdem sich die Fürstin Maria Cleopha 1687 in den Ruhestand zurückgezogen hatte, waren an der Herrschaft Neuerburg beteiligt:
- die Grafen von Manderscheid mit 6/12;
- die Fürstin Anna Luise von Waldeck, welche den an Juvigny übergegangenen Anteil der Maria Cleopha zurück gekauft hatte, mit 5/12;
- die Petronella Stassin mit 1/12.
Während die Manderscheider Hälfte stets bei dieser Familie blieb, war das bei der andern Hälfte nicht der Fall. Diese kam in verschiedene Hände. Im Jahre 1701 verkaufte die Fürstin Luise Anna ihre 5/12 der Herrschaft Neuerburg an Jacob Hartmann de Römer und Otto Matthias de Pergener. Der Anteil der de Römer ging in der Folge über auf die Familien Schweisdal und Honoré und der Anteil der von Pergener 1725 auf die Familie de Neufforge.
In der Zwischenzeit von 1687 bis 1701 hatte die Burg Neuerburg harte Tage. Im Jahre 1689 wurde sie von den Franzosen mit Kanonen beschossen und im Jahre 1692 gesprengt. Die Burg wurde zwar gleich nach 1701 wieder aufgebaut, aber nicht in der alten Herrlichkeit; der Pfarrer aus der Zeit von 1692 schrieb in ein Kirchenbuch:
"1692 3. May ist das schloss Neuwerburg gesprengt worden von dem Gubernator Harcourt seyd hero ist Neuwerburg worden eine alte verdorbene bourg."
Im Jahre 1794 machten die Franzosen der Herrschaft Neuerburg ein Ende. Das Schloss, so weit es Eigentum der Grafen von Manderscheid war, wurde von ihnen für 1.000 frs. versteigert und kam in den Besitz der Familie Honoré, welche den andern Teil besaß. Sie verkauften das Inventar und Steine, wobei der Abbruch gegen Entgeld besonders nach den Großbränden in der Stadt von 1816 und 1818 gefördert wurde.
Später erwarb das Hospital in Neuerburg die Burg, wodurch sie gleichsam an die Stadt Neuerburg kam. Im folgenden diente der Pallas der Burg als Armenhaus, Archiv und Gefängnis, wobei die in den tiefen Geschütznieschen im Turm des Torbaus untergebrachten Gefängniszellen noch Anfang des 20. Jh. in Benutzung waren.
Die Stadt gab die Burg dann 1930 in einem Erbpachtvertrag an den Bund Neudeutschland weiter. Von diesem wird sie noch heute als Jugendburg für Tagungen und dergleichen sowie als Jugendherberge benutzt.