In der Stadt Neuerburg wurde die Straßenreinigungspflicht durch die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Neuerburg auf die Eigentümer oder Besitzer derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücken übertragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.

Die Reinigungspflicht umfasst die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen. Zu den öffentlichen Straßen gehören insbesondere:

  • Bürgersteige einschl. Durchlässe und Fußgängerstraßen;
  • Fahrbahnen;
  • Radwege;
  • Parkplätze;
  • Bankette;
  • Straßenrinnen, Straßeneinlaufschächte und Seitengräben einschl. der Durchlässe;
  • Böschungen und Grabenüberbrückungen;
  • Sichtflächen innerhalb des Straßenraumes.

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere das Säubern der Bürgersteige und der Straße bis hin zur Straßenmitte (Entfernung von Bewuchs, Unkraut usw.)

In den Wintermonaten ist die  Schneeräumung auf den Straßen, das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte sowie das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße - die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen – zu gewährleisten und von Unrat, Eis, Schnee oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen zu befreien.

Da immer wieder Beschwerden von Bürgern bezüglich des Erscheinungsbildes und der Sauberkeit der Stadt Neuerburg eingehen, würden sich bei Ausführung der Reinigungspflicht jedes Hauseigentümers diese zum Teil erübrigen.

Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.

Wir bitten die betreffenden Grundstückseigentümer bzw. Anlieger um Beachtung. Insbesondere bitten wir derzeit um die Reinigung der Bürgersteige. 

Gez.: Wilhelm Ahlert, Erster Beigeordneter der Stadt Neuerburg